Allgemeine Geschäftsbedingungen

Skyfactory-stadtlohn.de ist eine Marke der Skyfactory UG haftungsbeschränkt (Wenningfeld 41, 48703 Stadtlohn) nachfolgend „Skyfactory“ genannt. Für das Angebot der Skyfactory gelten folgende AGB:

§ 1 Vertragsabschluss

Der Kaufvertrag kommt zwischen der Skyfactory und dem Kunden, im Folgenden „Gast“ zustande. Die Bestellung im Onlineshop darf ausschließlich mit Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgen. Alle Lieferungen und Leistungen der Skyfactory erfolgen ausschließlich auf Grundlage der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und der in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Mit dem Kauf oder dem Buchen einer Leistung erklärt sich der Gast mit den AGB einverstanden und erkennt Diese als rechtsverbindlich an. Der Kaufvertrag wird durch die schriftliche Zustellung der Auftragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail), oder stillschweigend durch Warenlieferung und/oder Rechnungsstellung und/oder Erbringen der Dienstleistung rechtskräftig geschlossen.

§ 2 Geltungsbereich

Diese AGB sind, Änderungen vorbehalten, gültig ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Die aktuellste Version ist unserer Website www.skyfactory-stadtlohn.de/agb zu entnehmen. Über Änderungen der AGB muss nicht gesondert informiert werden.

§3 Widerrufs- und Rückgaberecht

Für Tandemsprung Tickets, die über unseren Onlineshop gekauft wurden, haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Skyfactory UG (haftungsbeschränkt), Wenningfeld 41 , 48703 Stadtlohn, Deutschland, info@skyfactory-stadtlohn.de, Telefon: +49 152 3138 3165) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das hier beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Der Gast hat gemaß § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB kein Recht auf Widerruf, wenn gleichzeitig mit der Bestellung der Leistung ein Termin vereinbart wird (Terminbuchung). Desweiteren gilt, dass ein Widerrufsrecht für Verbraucher nicht besteht bzw. das Widerrufsrecht für Verbraucher vorzeitig erlöschen kann bei folgenden Verträgen: Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Das bedeutet, dass für alle Leistungen aus dem Bereich Freizeitbetätigungen (wie z.B. Tandem- Fallschirmsprünge) kein Widerrufsrecht besteht. Jede Bestellung von Tandemsprungtickets und jede Buchung von Tandemsprungterminen ist somit bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung. Vom Rückgaberecht sind gemäß § 312d BGB Waren ausgeschlossen, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden (z.B. T-Shirts in Wunschfarben, Personalisierte Waren) oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (z.B. Datenträger mit Tandem-Videos und Tandem-Fotos) und Waren, die sich aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung eignen.

§ 4 Voraussetzungen zum Durchführen von Tandem-Fallschirmsprüngen

Trotz intensiver und sorgfältigster Ausbildung sowie dem Einsatz modernsten Materials und aller verfügbarer Sicherheitseinrichtungen birgt der Fallschirmsport ein nicht zu unterschätzendes Restrisiko. An einem Tandemfallschirmsprung können bei der Skyfactory nur Personen teilnehmen, die mindestens 140 cm groß sind und die nicht größer als 210 cm und nicht schwerer als 90 kg sind. Nach Absprache sind an bestimmten Terminen auch Sprünge mit Tandemgästen bis 100 kg möglich (gegen Aufpreis). Minderjährige können nur teilnehmen, wenn beide Elternteile bzw. alle Erziehungsberechtigten vor dem Sprung schriftlich ihr Einverständnis erteilen. Um dies nachzuweisen, ist bei minderjährigen Kunden die Anwesenheit der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten am Sprungplatz erforderlich.

Zur Durchführung eines Tandemfallschirmsprungs ist zudem ein Mindestmaß an körperlicher Fitness erforderlich. Bei gesundheitlichen Einschränkungen wie z.B. Rückenprobleme, Bandscheibenprobleme, Herz-Kreislauf Beschwerden oder ähnlichen Beschwerden sollte vor Durchführung eines Tandem-Fallschirmsprungs Rücksprache mit dem behandelnden Arzt gehalten werden. Im Zweifel sollte der Gast bei solchen Beschwerden keinen Sprung durchführen! Es dürfen 24 Stunden vor dem Termin keinerlei bewusstseinsbeeinträchtigende Substanzen eingenommen werden, die z.B. auch eine Fahr- bzw. Flugtauglichkeit zur Folge hätten (z.B. BTM-haltige Medikamente oder Drogen). Die Promillegrenze bei Alkohol liegt bei 0,0. Bei offensichtlicher Nichteinhaltung dieser Voraussetzungen behält sich die Skyfactory vor, einen Gast vom Sprungbetrieb auszuschließen. Für diesen Fall gilt §7 Nichtantritt.

§ 5 Buchung/Termine

Die Buchung einer Leistung erfolgt über unsere Website www.skyfactory-stadtlohn.de, telefonisch, per E-Mail oder für Gutscheininhaber von Vermittlungsagenturen über die jeweilige Agenturseite. Wenn der Gast ein Ticket für einen Tandemsprung besitzt, kann er einen Leistungstermin innerhalb der von der Skyfactory UG zur Auswahl gestellten Termine und der Gültigkeit seines Tickets vereinbaren. Generell gilt, dass Tandemsprung Tickets nur nach vorheriger Terminbestätigung eingelöst werden können.

Durch begrenzte Kapazitäten, mögliche Einschränkungen u.Ä. empfiehlt die Skyfactory eine Terminvereinbarung mindestens 8 Wochen vor dem gewünschten Termin. Die Terminvereinbarung ist für beide Seiten verbindlich. Die Skyfactory ist nicht verpflichtet einem Terminwunsch des Gastes zu entsprechen. Der Gast ist für die rechtzeitige Terminvereinbarung im Gültigkeitszeitraum des Tickets verantwortlich.

Die Skyfactory weist an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass auch bei frühzeitiger Terminvereinbarung durch unvorhersehbare Ereignisse (z.B. Luftraumsperrungen, Wettersituation o.Ä.) der Betriebsablauf nicht ohne Wartezeiten und Verzögerungen zu garantieren ist. Im Falle einer Wartezeit von über 6 Stunden nach dem vereinbarten Termin kann der Kunde kostenfrei einen neuen Termin vereinbaren.

§ 6 Kosten

Zur Erbringung der Leistungen plant die Skyfactory den Einsatz von Luftfahrzeugen, Piloten und anderem Fachpersonal wie Tandempiloten und Freifallfotografen. Alle Preise sind somit sofort bei Vertragsabschluss in voller Höhe fällig und sind durch die jeweilig im Bestellprozess angebotenen Zahlungsmöglichkeiten zu begleichen.

§ 7 Terminabsage, Nichtantritt, Terminverschiebung

Wie schon in §3 erwähnt, hat der Gast hat gemäß § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB kein Recht auf Widerruf, wenn gleichzeitig mit der Bestellung der Leistung ein Termin vereinbart wird (Terminbuchung). Bei Terminverschiebung von Seiten des Gasts, unabhängig von dem Grund, berechnet die Skyfactory grundsätzlich folgende Gebühren:

  • kostenlos bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin

  • 25% 13 bis 7 Tage vor dem vereinbarten Termin

  • 100% ab 6 Tage vor dem vereinbarten Termin

  • Bei Nichterscheinen, fehlender Tauglichkeit (z.B. max. Absprunggewicht überschritten, unter Einfluss von Alkohol, fahr- und flugtauglichkeitseinschränkenden Medikamenten oder Drogen stehend) oder Stornierung aus jedem weiteren Grund und zu jedem Zeitpunkt berechnet die Skyfactory Stornierungsgebühren in voller Höhe der vereinbarten Leistung. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Gast nach Einstiegsaufruf nicht erscheint, wenn der Sprung auf Wunsch des Gasts abgebrochen wird, der Gast durch sein Verhalten sich und/oder andere gefährdet oder ohne schuldhafte Verursachung von der Skyfactory abgebrochen wird.

In begründeten Fällen können vereinbarte Termine von der Skyfactory abgesagt werden. Dies gilt u.A. für unvertretbare bzw. unvorhersehbare Umstände und Ereignisse (wie z.B. schlechte Wettersituation, technische Gründe, Krankheit, rechtliche Gründe wie z.B. Luftraumsperrungen o.Ä.). Wird ein vereinbarter Termin von der Skyfactory abgesagt dann kann der Gast mit der Skyfactory einen neuen Leistungstermin im Rahmen der von der Skyfactory zur Auswahl gestellen Termine festlegen. Regressansprüche oder weitergehende Schadensersatzansprüche gegen die Skyfactory bestehen in diesem Fall nicht.

§ 8 Tickets

Die Skyfactory vertreibt Tickets für fest definierte Leistungen. Die Tickets können über den Onlineshop auf www.skyfactory-stadtlohn.de, telefonisch, per E-Mail oder vor Ort erworben werden. Zum Zeitpunkt des Kaufs haben die Tickets kein definiertes Leistungsdatum. Dieses muss im weiteren Verlauf durch den Gast eigenständig mit der Skyfactory vereinbart werden. Dazu muss der Buchungsprozess aus §5 genutzt werden. Die Tickets werden wahlweise Digital zum Herunterladen und selbst Ausdrucken oder als physisches Ticket per Post (bei Kauf vor Ort per direkter Übergabe) bereitgestellt. Lieferungen per Post werden ausschließlich an Adressen in Deutschland verschickt und benötigen eine Bearbeitungszeit von ca. 5-7 Werktagen.

Die Skyfactory hält während der Fallschirmsprungsaison ständig Personal und Flugzeugkapazitäten für die reibungslose Bereitstellung von den angebotenen Leistungen bereit. Die Skyfactory behält sich das Recht vor, bei unvorhersehbaren und erheblichen Veränderungen in der Preiskalkulation, insbesondere bei Besteuerungsgrundlagen, Kraftstoffpreisen und Versicherungsbeitragen wahlweise vom Vertrag zurückzutreten oder, wenn eine solche Veränderung später als drei Monate nach Vertragsabschluss eintritt, eine angemessene Kostenbeteiligung des Kunden zu fordern. Nicht personalisierte Tickets sind auf Dritte übertragbar, dürfen aber nicht weiterverkauft werden. Tickets sind grundsätzlich immer 2 Jahre (24 Monate) ab dem Tag der Ausstellung gültig und können ausschließlich während der Sprungsaison eingelöst werden (die verfügbaren Sprungtage können der Website www.skyfactory-stadtlohn.de entnommen werden). Das Originalticket ist am Sprungtag mitzubringen und an der Anmeldung vorzulegen. Aus Gründen der Nachweisbarkeit kann der Tandemfallschirmsprung bei Nichtvorlage des Tickets NICHT stattfinden.

§ 9 Foto- und Videoaufnahmen

Die Skyfactory bietet verschiedene Pakete zur Bild- und Bewegtbilddokumentation von Fallschirmsprüngen an. Zur Sicherstellung der Verfügbarkeit am Sprungtag sollte das gewünschte Paket gemeinsam mit dem Sprungtermin gebucht werden. Spontane Buchungen vor Ort können aufgrund begrenzter Kapazitäten nicht garantiert werden.
Bei Ausfällen von Bild- und Bewegtbildaufzeichnungsgeräten während eines Sprungs mit dem jeweilig gebuchten Paket werden die Kosten des Pakets anteilig erstattet und es besteht kein Rechtsanspruch auf Wiederholung der Aufzeichnungen.

Alle Rechte an Bildern und Bewegtbildern bleiben bei der Skyfactory und sind urheberrechtlich geschützt.

§ 10 Versicherungen

Zur Durchführung des Sprungbetriebs kommen ausschließlich gecharterte Luftfahrzeuge mit den nötigen Halterhaftpflicht- und Unfallversicherungen zum Einsatz. Darüber hinaus verfügen alle eingesetzten Fallschirm- und Tandemsprungsysteme über die nötigen Halterhaftpflicht- und Unfallversicherungen. Für einen darüberhinausgehenden Versicherungsschutz ist der Gast selbst verantwortlich. Bei privat abgeschlossenen Lebens- und Unfallversicherungen sollte sich der Gast beim Versicherer erkundigen, inwieweit der Luftsport insbesondere Tandem-Fallschirmspringen eingeschlossen ist. Im Übrigen erklärt der Gast seine uneingeschränkte gesundheitliche Eignung für die Inanspruchnahme der Leistung.

§ 11 Haftungsausschluss

Der Gast verzichtet auf alle Ansprüche gegenüber der Skyfactory oder den sonst beteiligten Personen (natürlich wie juristisch), die an dem Sprungbetrieb beteiligt sind und die er aus seiner Betätigung in der Luftfahrt, durch den Betrieb der Luftfahrtgeräte, durch Unfälle oder sonstige Nachteile erleidet. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, § 309 Ziffer 7a BGB. Der Haftungsausschluss betrifft auch nicht die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, § 309 Ziffer 7 b BGB.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung der gleichen wirtschaftlichen Ergebnisse vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.